
Views: 13
Erstellt am 6 Juni 2025 | zuletzt bearbeitet vor 6 Tagen von Steffen
Haftung für Reparaturen übernimmt jeder, der an einem Gerät Instandsetzungen vornimmt. Das gilt für Unternehmer genau so wie für Private. Versicherungen sind recht erfinderisch, wenn es um den Versicherungsfall geht.
Alle von mir reparierten Radios sind nach bestem Wissen und Gewissen instandgesetzt. Dennoch sind alle originalen Teile oft mehr als 60 Jahre alt. Dafür kann niemand eine pauschale Garantie übernehmen.




Ich greife die Idee eines Mitglieds im RBF auf.
Gewährleistungsausschlusserklärung:
Das nachfolgend näher beschriebene Gerät
- Hersteller:
- Modellname:
- Serien-Nr. (falls vorhanden):
ist ein gebrauchter technischer Gegenstand, der aufgrund seines Alters und der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Vorschriften nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards entspricht. Alte elektrische Bauteile können zu Betriebsstörungen und Überhitzung neigen. Das Gerät kann von heutigen Sicherheitsstandards (VDE, Schuko, Schutzisolierung, Allstrom / Gleichstrom, usw.) abweichen.
Das Gerät ist zwar mit Hobby-Mitteln – unter Verwendung neuzeitlicher Bauteile – repariert worden und derzeit funktionstüchtig, es darf aber nunmehr nur als reines Schaustück benutzt werden.
Es darf keinesfalls mit dem Stromnetz verbunden werden und in Betrieb genommen werden.
Bei diesem privaten und nicht-gewerblichen Reparaturversuch ist jegliche Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.
__________________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Aufklärung über die Gefahr eines Allstrom-Gerätes
Allstrom-Geräte haben keinen Trenntrafo verbaut. Somit stehen einige metallische Bauteile unter gefährlicher Netzspannung, wie beispielsweise die versenkten Madenschrauben der Bedienknöpfe und die Chassisschrauben am Boden des Gerätes.
Die Rückwand darf zu keiner Zeit abgenommen werden, solange das Gerät eingesteckt ist.
Sollten Bauteile oder Schrauben herausstehen, darf das Gerät nicht mehr eingeschaltet werden!
Bei Berühren dieser Metallteile droht sonst ein potentiell tödlicher Stromschlag!
Ich bestätige hiermit, dass ich über die Gefahren eines Gerätes ohne Netztrennung (Allströmer) aufgeklärt wurde.
__________________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Haftung für Reparaturen – Fazit
Fakt ist, man wird, wenn es hart auf hart kommt, als Nichtfachmann bei missglückten Reparaturen im Schadenfall möglicherweise Probleme bekommen.
Daher gehen selbst reparierte Geräte bei mir als „Dekorationsobjekte“ an den Besitzer zurück. Wer den Stecker in die Steckdose steckt, tut dies auf eigene Gefahr. Das hat nichts damit zu tun, dass ich meinen eigenen Reparaturen nicht traue, sondern liegt an den gesetzlichen Bedingungen.